Matthias Ederer, «Der Erstgeborene ohne Erstgeburtsrecht. 1 Chr 5,1-2 als Schlüsseltext für die Lektüre von 1 Chr 5,1-26», Vol. 94 (2013) 481-508
The genealogy in 1 Chr 5,1b-2 refers to the saying on Reuben in Gen 49,3-4 and its literary context, Genesis 48–49. In this way it defines the relationship between the three sons of Jacob (i.e. the tribes) Reuben, Joseph, and Judah. While Reuben’s status as firstborn is described with the use of a mere chronological 'before', he himself is characterized by the significant loss of his prerogatives. This description of Reuben sets the tone for what is said about the Eastern tribes (1 Chr 5,3-26), in the history of which an ephemeral conquest made by Reuben (only) in the East (cf. 1 Chr 5,10.18- 22) precedes a (permanent) exile of these tribes (cf. 1 Chr 5,6.25-26). 
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                               DER ERSTGEBORENE OHNE ERSTGEBURTSRECHT
                tion) von “Tilgat-Pilneser†(bzw. Tiglat-Pileser), dem König von
                Assur, ins Exil verschleppt (V. 6aR). Somit präsentiert sich die Ge-
                nerationenfolge in VV. 4-6 im Wesentlichen als eine Art “Herr-
                scherâ€-Stammbaum, der zudem nicht die in V. 3 abgehandelten
                genealogischen Anfänge Rubens in den Blick nimmt, sondern auf
                die Zeit des durch die Exilierung bewirkten Untergangs des Stam-
                mes (vgl. VV. 25-26) hin ausgerichtet ist 47. Gleiches gilt wohl auch
                für die beiden genealogischen Abschnitte in V. 7 und V. 8a, deren
                erster (V. 7) “Brüder†Beëras anführt 48, während V. 8a eine weitere
                Genealogie — offensichtlich eine Seitenlinie des bei Joël beginnen-
                den Stammbaums — über vier Generationen hinweg verfolgt, ohne
                allerdings die genannten Personen näher zu charakterisieren 49.
                    In VV. 8b-9 verschiebt sich die Thematik von genealogischen
                Angaben hin zu einer Beschreibung der Siedlungsgeographie, die
                das “Wohnen†(vgl. bvy in VV. 8b.9a) Rubens mit dem in V. 8a ge-
                nannten Bela verbindet, der syntaktisch das einzig mögliche Subjekt
                von VV. 8b.9a ist 50. Erst in V. 9b ist von “ihrem Herdenbesitz†die
                Rede, wobei das pluralische enklitische Personalpronomen ~h- am
                ehesten Ruben als Personenverband oder die rubenitischen Sippen
                vertritt. In gewisser Weise scheinen also die in VV. 4-8a vorgestell-
                ten Joël-Nachfahren das Gesamt des Stammes zu repräsentieren.
                    Eng mit den geographischen Angaben zum Siedlungsgebiet Ru-
                bens “im Land Gilead†in VV. 8b-9 ist schließlich auch die knappe
                Erzählung in V. 10 verbunden, die einen Krieg der Rubeniter gegen
                die Hagariter thematisiert. Dieser wird in die Tage des Saul (vgl.
                V. 10a) datiert und hat eine Ansiedlung der Rubeniter in den Ge-
                bieten östlich des Landes Gilead zur Folge 51.
                    Der zweite größere Abschnitt, VV. 11-17, rückt die “Söhne
                Gads†(dg-ynb) in den Mittelpunkt, die — wie V. 11 betont — den
                Rubenitern “gegenüber†(~dgnl) siedeln und somit eng mit diesen
                verbunden sind. Im Gad-Abschnitt rahmt die Beschreibung der
                Siedlungsgeographie (VV. 11.16) die genealogischen Angaben in
                VV. 12-16. Letztere bestehen aus zwei Aufzählungen (VV. 12-
                13.14-15) von Personen, die als “Häupter†(var, VV. 12.16) vor-
                    47
                       Vgl. WILLI, Chronik, 167-177.
                    48
                       Vgl. dazu ausführlich JAPHET, 1 Chronik, 155.
                    49
                       Vgl. JAPHET, 1 Chronik, 155; WILLI, Chronik, 177.
                    50
                       Vgl. JAPHET, 1 Chronik, 155; WILLI, Chronik, 178.
                    51
                       Vgl. JAPHET, 1 Chronik, 156.