Herbert Migsch, «Wohnten die Rechabiter in Jerusalem in Häusern oder in Zelten? Die Verbformationen in Jer 35,8-11», Vol. 79 (1998) 242-257
The Rechabites who were obliged to follow the nomadic way of life fled to Jerusalem according to Jer 35 in the face of the Babylonian-Aramean army that was moving towards Judah (597 B.C.). Although their ancestor Jonadab had among other things commanded his descendants always to dwell in tents, the Rechabites in Jerusalem lived in houses. This interpretation of the literature is of course disputed. According to many exegetes the Rechabites preserved the nomadic way of life. Nevertheless, a syntactic-semantic analysis of the verbal forms of vv. 8-11 and an analysis of the connections between the sentences in vv. 8-11 show that the Rechabites during their stay in Jerusalem observed the prohibitions of their ancestor to drink no wine, to build no houses and not to plant or to possess a vineyard , but not his command to live in tents.
11a+aI (wayehi< + temporales Circumstant) und 11b (wayyiqtol für individuellen vergangenen Sachverhalt) sind selbständige Sätze 32. Die Satzverbindung vertritt ein temporales Satzgefüge der Gleichzeitigkeit. Das Prädikat in 11b (verbum dicendi) bindet kraft seiner satzübergreifenden Valenz 33 die Sätze 11c-d als direkte Rede an sich 34. yb ("sich niederlassen", "wohnen") 11e ist ein perfektisches Verb. wayyiqtol kann daher den individuellen vergangenen Sachverhalt bezeichnen: "Und so haben wir uns in Jerusalem niedergelassen"(Vorgang); oder es kann für den perfektischen Sachverhalt stehen: "Und so wohnen wir in Jerusalem" (Ergebnis). In letzterem Fall handelt es sich wohl um einen individuellen gegenwärtigen perfektischen Sachverhalt, da die Rechabiter wahrscheinlich beabsichtigten, nur vorübergehend in Jerusalem zu wohnen 35. Die Progreßform ist vielleicht gewählt, um den Sachverhalt in 11e als Folge des Sachverhalts in V. 11c-d (Selbstaufforderung der Rechabiter) darzustellen: resumptiver Progreß. Sie kann aber auch bloß deshalb gewählt sein, weil der Handlungsfortschritt von 10b zu 10e bezeichnet werden soll ("Und wir haben uns in Jerusalem niedergelassen").
V. Der Aufenthalt der Rechabiter in Jerusalem
Alle generellen vergangenen Sachverhalte, die in den V. 8-10 dargestellt sind, hatten einen gemeinsamen Beginn in der Vergangenheit36. Freilich läßt sich dieser Beginn nicht präzisieren, da jeder Rechabiter zu einer anderen Zeit geboren wurde. Die Sachverhalte der V. 8-9 und 10 verliefen wegen ihres gemeinsamen Beginns parallel allerdings nur eine gewisse Zeit lang, da sie keinen gemeinsamen Endpunkt hatten. Die Sachverhalte in den V.