Matthias Ederer, «Der Erstgeborene ohne Erstgeburtsrecht. 1 Chr 5,1-2 als Schlüsseltext für die Lektüre von 1 Chr 5,1-26», Vol. 94 (2013) 481-508
The genealogy in 1 Chr 5,1b-2 refers to the saying on Reuben in Gen 49,3-4 and its literary context, Genesis 48–49. In this way it defines the relationship between the three sons of Jacob (i.e. the tribes) Reuben, Joseph, and Judah. While Reuben’s status as firstborn is described with the use of a mere chronological 'before', he himself is characterized by the significant loss of his prerogatives. This description of Reuben sets the tone for what is said about the Eastern tribes (1 Chr 5,3-26), in the history of which an ephemeral conquest made by Reuben (only) in the East (cf. 1 Chr 5,10.18- 22) precedes a (permanent) exile of these tribes (cf. 1 Chr 5,6.25-26). 
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                               DER ERSTGEBORENE OHNE ERSTGEBURTSRECHT
                men konnte (hrkbl fxythl alw). Diese Aussage ist insofern viel-
                deutig und in ihren Bezügen unklar, als unbestimmt bleibt, ob in V.
                1d-dI von Ruben oder Josef die Rede ist 32. Setzt man Ruben als
                Subjekt an, so hebt der Satz hervor, dass Ruben (als Folge seines
                Vergehens) nicht mit seinem Erstgeborenen-Status (hrwkb) einge-
                tragen werden konnte 33. Eine solche Feststellung allerdings wider-
                spräche dem Befund der relevanten genealogischen Texte — sowohl
                in der Tora als auch in der Chronik (und nicht zuletzt auch 1 Chr
                5,1-3 selbst) —, in denen Ruben stets als Erstgeborener angeführt
                und vielfach mit dem Attribut rwkb versehen wird 34. So erscheint
                es als plausibler, die Söhne Josefs als Subjekt von 1 Chr 5,1d-dI an-
                zusetzen. In diesem Fall hebt V. 1c-dI hervor, dass das Erstgeburts-
                recht (hrwkb) infolge der Übertretung Rubens auf die Söhne Josefs
                überging, dass diese in den Geschlechterlisten aber nicht als Erst-
                geborene eingetragen wurden bzw. nicht als solche geführt werden.
                Die genealogische Reihenfolge, in der Ruben weiterhin auf dem er-
                sten Platz bleibt, wird somit dezidiert von dem festgesetzten Rechts-
                status unterschieden, der Josef den Vorrang einräumt 35.
                d) Der naggid aus Juda (V. 2ab)
                    Eingerahmt durch die Aussagen über die Josef übertragene hrwkb
                (VV. 1cd.2c) kommt in V. 2ab mit Juda ein weiterer Anwärter auf
                eine Führungsrolle in den Blick. Dabei markiert die Konjunktion yk
                in V. 2a einen Neueinsatz, der die Aussagen über Juda (und Josef)
                in V. 2 mit denjenigen über Ruben (und Josef) in V. 1b-d, die eben-
                falls mit yk eingeleitet werden, parallelisiert 36. Die faktische Domi-
                nanz Judas, die V. 2ab betont, — Juda wurde stärker als seine Brüder
                (wyxab rbg, V. 2a) bis es schließlich dazu kam, dass der dygn (Israels)
                aus Juda stammte (V. 2b) — ist dabei nicht als konkrete Rechtsfolge
                aus der Depotenzierung Rubens zu verstehen. Sie verdankt sich im
                Gegensatz zur Übertragung der hrwkb auf Josef nicht einer formalen
                    32
                      Zur Diskussion vgl. P.B. DIRKSEN, “1 Chronicles 5:1-2â€, JNSL 25
                (1999) 19-20.
                   33
                      So z.B. KNOPPERS, Chronicles, 377, 383.
                   34
                      Vgl. z.B. Gen 29,31–30,24; 33,23-26; 46,8-9; Ex 6,14; Num 1,20; Num
                26,5.
                   35
                      Vgl. WILLI, 1 Chronik, 165-166.
                   36
                      Vgl. DIRKSEN, Chronicles, 87; DERS., 1 Chronicles 5:1-2, 20-21.