Herbert Migsch, «Wohnten die Rechabiter in Jerusalem in Häusern oder in Zelten? Die Verbformationen in Jer 35,8-11», Vol. 79 (1998) 242-257
The Rechabites who were obliged to follow the nomadic way of life fled to Jerusalem according to Jer 35 in the face of the Babylonian-Aramean army that was moving towards Judah (597 B.C.). Although their ancestor Jonadab had among other things commanded his descendants always to dwell in tents, the Rechabites in Jerusalem lived in houses. This interpretation of the literature is of course disputed. According to many exegetes the Rechabites preserved the nomadic way of life. Nevertheless, a syntactic-semantic analysis of the verbal forms of vv. 8-11 and an analysis of the connections between the sentences in vv. 8-11 show that the Rechabites during their stay in Jerusalem observed the prohibitions of their ancestor to drink no wine, to build no houses and not to plant or to possess a vineyard , but not his command to live in tents.
II. Verse 8-9
8a wannis]ma
(beqo
8aR )as]er
s[iwwa4nu<
8aI lebilti< s]eto
9vI u
9vII les]ibte4nu<
9a wekerem wes8a4deh wa4zera( lo4) yi4hyeh la4nu<
8a Und so haben wir auf die Stimme unseres Ahnherrn Jehonadab, des Sohnes Rechabs, in allem, 8aR was er uns befohlen hat, gehört, 8aI indem wir unser ganzes Leben lang keinen Wein tranken, wir, unsere Frauen, unsere Söhne und unsere Töchter, 9vI und keine Häuser bauten, 9vII in denen wir hätten wohnen können, 9a und weder Weinberge noch Äcker noch Saatgut besaßen.
Die V. 8-11 stellen einen zweiteiligen Ausführungsbericht zu den V. 6b-7 dar, die die Gebote überliefern, auf die Jonadab seine Kinder und deren Nachkommen verpflichtet hat. Die Befolgung der Verbote (V. 6bb-7a) ist in den V. 8-9, die Befolgung des Gebots (V. 7b) ist in den V. 10-11 dargestellt. (V. 11 gehört zu dem Ausführungsbericht dazu, da er in bezug auf die Sachverhalte des V. 10 die Funktion einer begrenzenden Zeitdauerangabe ausübt.) Der Ausführungsbericht ist deshalb auf zwei Teile aufgeteilt, weil sich die vergangenen Sachverhalte des V. 10 über einen kürzeren Zeitraum als die vergangenen Sachverhalte der V. 8-9 erstrecken (s. dazu Abschnitt V) 12.
Die V. 8-9 bilden den ersten Teil des zweiteiligen Ausführungsberichts. Die Progreßform wayyiqtol (Affektverb m ["hören auf", "gehorchen"]) ist gewählt, um den Sachverhalt in 8a als Folge des Sachverhalts in 6c 13 darzustellen: resumptiver Progreß. 8a wird durch die Konjunktion wa= locker an 6c angeschlossen. wayyiqtol bezeichnet an sich einen individuellen vergangenen Sachverhalt 14. In 8a steht diese Verbformation